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   BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74   

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BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74 (https://dejure.org/1976,1571)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1976 - VIII C 55.74 (https://dejure.org/1976,1571)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - VIII C 55.74 (https://dejure.org/1976,1571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Durchführung einer Prüfungsuntersuchung durch die Wehrbereichsverwaltung - Pflicht zur Anhörung des Wehrpflichtigen vor der Einberufung - Verspätetes Vorbringen von Zurückstellungsgründen durch den Wehrpflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Diese Pflicht ergab sich sowohl aus der ihm im Musterungsbescheid gemachten Aufklage, als auch aus § 24 Abs. 7 Nr. 4 WPflG, der auf diesen Fall entsprechend anzuwenden ist, als auch aus der Pflicht, den Mißbrauch wehrersatzbehördlicher Entscheidungen zu verhindern (BVerwGE 45, 297 [305]).

    Ob bereits deshalb diese Härtegründe keine Zurückstellungsgründe im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG ergeben (BVerwGE 45, 297) oder ob diese Frage deshalb anders zu beurteilen ist, weil die Einrichtung des verkürzten Grundwehrdienstes durch Art. 1 Nr. 2 des Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2084) mit Wirkung vom 25. Dezember 1971 aufgehoben wurde (BVerwGE 40, 127 [128]) oder - wie das Verwaltungsgericht meint - nicht ursächlich für die Härtegründe des Klägers ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Er ist zwar in diesem Falle erst dann entstanden, wenn die Lehre im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG weitgehend gefördert gewesen war (BVerwGE 45, 297).

  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Denn er wurde nicht zum Grundwehrdienst herangezogen, weil Wehrpflichtige, die nur zum verkürzten Grundwehrdienst zur Verfügung gestellt waren, allgemein nicht zum Grundwehrdienst herangezogen wurden (BVerwGE 40, 127 [132]).

    Ob bereits deshalb diese Härtegründe keine Zurückstellungsgründe im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG ergeben (BVerwGE 45, 297) oder ob diese Frage deshalb anders zu beurteilen ist, weil die Einrichtung des verkürzten Grundwehrdienstes durch Art. 1 Nr. 2 des Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2084) mit Wirkung vom 25. Dezember 1971 aufgehoben wurde (BVerwGE 40, 127 [128]) oder - wie das Verwaltungsgericht meint - nicht ursächlich für die Härtegründe des Klägers ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70

    Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Das heißt, sie müssen, sofern sie nach der Musterung entstanden sind, binnen drei Monaten nach ihrem Eintritt, das heißt nach Kenntnis des Wehrpflichtigen geltend gemacht werden (BVerwGE 38, 60).

    Sie sind deshalb nicht geeignet, als Verteidigungsmittel gegen den Einberufungsbescheid eingesetzt zu werden (BVerwGE 38, 60).

  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Entfallen sie, so ist diese Entscheidung aufzuheben (vgl. für die Zurückstellung Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 185.72 -).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Die im Zulassungsbeschluß des Senats vom 11. Juli 1974 aufgeworfene Frage ist deshalb dahin zu beantworten, daß der Musterungsbescheid vollziehbar war, als der Einberufungsbescheid erging (Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Er ist durch die elektronische Datenverarbeitungsanlage gefertigt und bedarf keiner Unterschrift (BVerwGE 45, 189).
  • BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74

    Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des §

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
    Ob die Bestimmung gleichwohl nicht anwendbar ist, weil der Bescheid vom 20. Juli 1973 erneut über die Verfügbarkeit des Klägers entschieden hat (BVerwGE 47, 41), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung -

    Diese materiellrechtliche Ausschlußfrist gilt auch für Zurückstellungsgründe, die einem Einberufungsbescheid verteidigungsweise entgegengesetzt werden (st.Rspr.; vgl u.a. Urteile vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - BVerwGE 38, 60 [61 f.] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7]).

    Das reichte aus, um die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG für einen Zurückstellungsantrag in Lauf zu setzen, weil es insoweit nur auf die Kenntnis der Tatsachen, nicht auf deren zutreffende rechtliche Bewertung ankommt (vgl. Urteile vom 26. Mai 1976, aaO. S. 7 und vom 25. Juni 1985, aaO. S. 9).

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß sie von der entscheidenden Stelle gewollt war (vgl. Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7 f.]).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Unrichtig ist dagegen die weitere Annahme des angefochtenen Urteils, das verteidigungsweise gegen die Einberufung geltend gemachte Zurückstellungsbegehren (vgl. etwa Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 ) wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb (vgl. § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG) sei deswegen unbeachtlich, weil der Kläger insoweit im festgesetzten Gestellungszeitpunkt keine Zurückstellung beantragt habe.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 100.83

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung

    Einen insoweit gegebenen Zurückstellungsgrund könnte der Kläger wegen des Ablaufs der in § 12 Abs. 3 Satz 1 ZDG genannten Ausschlußfrist auch nicht mehr mit Erfolg gegenüber der Beklagten geltend machen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7]).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 6 B 76.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Soweit die Beschwerde auch eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1976 (BVerwG 8 C 55.74 ) darlegen will, ist die Beschwerde bereits unzulässig.
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum

    Auch Zurückstellungsgründe, die einem Einberufungsbescheid verteidigungsweise entgegengehalten werden, müssen innerhalb der Ausschlußfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG von drei Monaten nach Entstehung der Gründe geltend gemacht werden (Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 CB 184.81

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Zurückstellung vom

    Auch Zurückstellungsgründe, die einem Einberufungsbescheid verteidigungsweise entgegengehalten werden, müssen innerhalb dieser Ausschlußfrist geltend gemacht werden (Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte -

    Denn auch hier wird der Fristbeginn an die Entstehung des Zurückstellungsgrundes geknüpft, zu der, wie allgemein anerkannt, die Kenntnis des Belasteten hinzutreten muß (BVerwGE 38, 60; Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 55.74 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 21.78 - [Buchholz 448.11 § 12 ZDG Nr. 1]).
  • BVerwG, 18.07.1980 - 8 CB 32.79

    Wehrpflichtigkeit im Sinne des Wehrpflichtgesetzes - Beschwerde gegen die

    Kenntnis bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß von 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 - und Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 55.74 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7]), daß der Kläger die dem Zurückstellungsgrund zugrundeliegenden Tatsachen kannte.
  • BVerwG, 13.10.1983 - 8 B 3.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7] m.w.N.) müssen alle Zurückstellungsgründe, sofern sie - wie hier - nach der Musterung des Wehrpflichtigen entstehen, innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt, d.h. nach Kenntnis des Wehrpflichtigen geltend gemacht werden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 8 B 85.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Weitgehende Förderung des

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